Brandschutzordnungen ABC nach DIN 14096
- Erstellen
- Unterweisen
- Überprüfen
Der Teil A entspricht dem Teil einer Brandschutzordnung der in der Regel gefordert wird. Der Teil A entspricht einem Aushang. Diese Brandschutzordnung Teil A wird an betrieblich stark frequentierten Stellen in Form eines Aushanges positioniert.
Der Teil B ist eine ausführlichere Brandschutzordnung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Dieser Teil wird in Form von Merkblättern, Broschüren erstellt. Dieser Teil der Brandschutzordnung ist bereits sehr firmenspezifisch und wird, falls er gefordert wird, in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und / oder dem zuständigem Kreis gefertigt.
Teil C der Brandschutzordnung ist speziell abgefaßt für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Hier wird speziell Wert gelegt auf Brandverhütung, Alarmierung und Sicherheitsmaßnahmen und dergleichen. Es werden alle Maßnahmen aufgeführt und dokumentiert die im Ernstfall getroffen werden müssen. Auch dieser Teil der Brandschutzordnung ist betriebsspezifisch und wird in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Kunden angefertigt.
In enger Abstimmung mit dem Betreiber der Einrichtung erstellen wir spezifische Brandschutzordungen. In diversen Anhängen geben Handlungshilfen und Checklisten für den alltäglichen Ablauf und den Ernstfall.
Für:
- Alten- und Pflegeheime
- BHKWs
- Industrie und Gewerbe
- Veranstaltungsstätten
- Museen
- Kindergärten
- Geimeindehäuser
- Einzelhandel
- Landwirtschaft
- Dialysepraxen
- uvm.