Wiederkehrende Prüfung / Erstabnahme von Anlagen und Einrichtungen nach PrüfVO NRW durch staatl. anerkannte Prüfsachverständige
Planung
Ausführung
Vorbereitung
mit der Novellierung und dem Wegfall der TPrüfVo sind diverse Anlagen und Einrichtungen neben den regelmäßigen Prüfungen durch Sachkundige auch wiederkehrend durch Sachverständige zu prüfen, dazu gehören:
- Lüftungsanlagen einschließlich Druckbelüftungsanlagen,
- CO-Warnanlagen,
- natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen
- Feuerlöschanlagen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
- Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen und elektrische Anlagen
- Wandhydranten
diese sind in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung, Planung Vorbereitung und Erfüllung dieser Vorgaben. Nutzen Sie unseren Service der Vorab Begehung, in diesem Zuge können wir Sie auf eventuell bestehende Mängel hinweisen um eine Mängelfreie Abnahme zu erhalten.
Dies erspart Ihnen teure und lästige Nachabnahmen!