H.-J. van Heesch
Feuerschutz GmbH

Die ganze Sicherheits- und Brandschutztechnik
aus einer Hand

Gerade in den aktuellen Zeiten ist und bleibt die Wartung und Instandhaltung von sicherheitstechnischen Anlagen ein wichtiger Faktor zur Betriebserhaltung, zur Betriebserlaubnis, aber auch für dem Versicherungsfall.

Aktuelle Lieferanten Engpässe, die globalen Krisen wirken sich auf den wichtigen Nachschub an Maschinen, Platinen etc. aus.

Ein Schaden der heute durch einen Brand entsteht, kann sich bis auf 3 Jahre auswirken. Die einfache und schnelle Verfügbarkeit ist nicht mehr gegeben.

Trotz der aktuellen und widrigen Umstände, sind wir weiterhin für Sie da. Sprechen Sie uns an, wir finden wir mit Ihnen eine Lösung die ein evtl. Risiko für alle Beteiligten minimiert.

  • Beratung

    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

    Unser Aussendienst kümmert sich um Ihr Problem, gemeinsam finden wir einen Lösung

  • Planung

    Ihre Lösung wird geplant

    Kosten werden ermittelt und Sie erhalten ein sicherlich interessantes Angebot

  • Lieferung und Montage

    Nach Absprache

    unsere Servicetechniker führen Ihre Bestellung aus, schnell und unkompliziert

  • Wartung

    wiederkehrend

    wir kümmern uns um die Einhaltung der Termine ihrer Gewerke

PFAS

am 3. Oktober 2025 wurde die Verordnung (EU) 2025/1988 offiziell veröffentlicht. Sie regelt die Beschränkung und das schrittweise Verbot von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen und betrifft damit auch tragbare und fahrbare Feuerlöscher. Damit ist klar: PFAS-haltige Löschmittel dürfen künftig nur noch für begrenzte Zeit verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Eine rechtzeitige Umstellung auf fluorfreie Alternativen ist somit verpflichtend.

Übergangsfristen für tragbare Feuerlöscher

Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher: bis 23. Oktober 2026

Ausnahme: alkoholbeständige Löschschäume in tragbaren Feuerlöschern bis 23. April 2027

Verwendung: PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher bis 31. Dezember 2030

Übergangsfristen für Feuerlöschschäume

(z. B. in stationären Anlagen)

Ab 23. Oktober 2030 dürfen Feuerlöschschäume mit einer PFAS-Konzentration ≥ 1 mg/l nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

Ausnahme: gereinigte Ausrüstung bis 50 mg/l (nicht für tragbare Feuerlöscher gültig).

Verwendung: zu Ausbildungs- und Prüfzwecken ist bis 23. April 2027 zulässig, sofern der Löschschaum aufgefangen wird.

Verlängerte Ausnahme: bis 23. Oktober 2035 für Betriebe nach Richtlinie 2012/18/EU (Industriebrände) Offshore-Erdöl- und Gasindustrie, Militärische Schiffe, Zivile Schiffe (wenn der Schaum vor dem 23. Oktober 2025 an Bord war).

Voraussetzung: Die Verwendung ist ausschließlich für Brandklasse B erlaubt und muss unter Minimierung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit erfolgen. Betriebe müssen einen Managementplan führen, der u. a. Folgendes umfasst: Verwendungsbedingungen und Mengen, Lagerung, Reinigung und Wartung der Ausrüstung, Notfallmaßnahmen bei Freisetzung und Strategie zur Umstellung auf PFAS-freie Löschmittel. Dieser Plan ist jährlich zu überprüfen und 15 Jahre aufzubewahren.

Kennzeichnungspflicht

Ab 23. Oktober 2026 gilt eine Kennzeichnungspflicht für Feuerlöschschäume (nicht für tragbare Feuerlöscher) sowohl für Bestände als auch Abfälle:

„ACHTUNG: Enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) mit einer Konzentration ≥ 1 mg/l (Summe aller PFAS)“

Die bisherigen Einzelbeschränkungen für PFOS, PFOA, C9–C14 PFCA und PFHxA bleiben weiterhin bestehen.

Wir sind vorbereitet

Als einer der ersten haben wir bereits vor Jahren begonnen, das gesamte Sortiment auf fluorfreie Alternativen umzustellen. Mit unseren Löschmitteln der GREEN Generation bieten wir Ihnen heute schon eine vollständige Produktpalette leistungsstark, PFAS-frei und zukunftssicher.

Jetzt informieren und frühzeitig umstellen für nachhaltigen und sicheren Brandschutz. Unser Team steht Ihnen jederzeit mit kompetenter Beratung und praxisnaher Unterstützung zur Seite. Gemeinsam gestalten wir den Wandel für eine saubere Zukunft im Brandschutz.

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